AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den ambulanten Pflegedienst Maria
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen
Pflegedienst Maria
Inhaber: Osman Yilmaz
Edelhoffstraße 30
42857 Remscheid
– nachfolgend „Pflegedienst“ –
und den Pflegekundinnen und Pflegekunden (nachfolgend „Patient“), deren Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertretern sowie ggf. zahlungspflichtigen Dritten.
1.2
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen finden nur Anwendung, wenn sie vom Pflegedienst ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.3
Neben diesen AGB gelten insbesondere die Regelungen der zwischen Pflegedienst und Patient geschlossenen individuellen Pflege-, Betreuungs- und/oder Dienstleistungsverträge sowie Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.
2. Vertragsgrundlagen und -abschluss
2.1
Die Erbringung der Leistungen des Pflegedienstes erfolgt auf Grundlage:
des individuellen Pflege- bzw. Betreuungsvertrages,
der jeweils gültigen Leistungs- und Vergütungsübersicht,
der Sozialgesetzbücher (insbesondere SGB V, SGB XI, ggf. SGB XII),
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Pflegevertrages durch den Patienten oder dessen Vertreter und Bestätigung durch den Pflegedienst zustande.
2.3
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
3. Leistungsarten und Leistungsumfang
3.1
Der Pflegedienst erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Leistungen der Behandlungspflege gemäß ärztlicher Verordnung (§ 37 SGB V),
Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI (z. B. körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfen bei der Haushaltsführung),
hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkäufe),
zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen,
ggf. Privat- und Zusatzleistungen (z. B. Serviceleistungen, Begleitungen, ergänzende Betreuungsangebote).
3.2
Art, Inhalt, Häufigkeit und zeitlicher Umfang der Leistungen werden im individuellen Pflegevertrag sowie in den jeweiligen Leistungsnachweisen festgehalten.
3.3
Der Pflegedienst ist berechtigt, den Leistungsumfang nach pflegefachlichen Erfordernissen anzupassen, insbesondere bei Veränderung des Gesundheitszustandes oder der Pflegesituation. Hierüber wird der Patient bzw. sein Vertreter informiert; ggf. erfolgt eine Anpassung des Pflegevertrages.
3.4
Es besteht kein Anspruch auf Erbringung einer bestimmten Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt (Minute-genau), vielmehr werden Zeitfenster vereinbart, innerhalb derer die Leistungserbringung erfolgt. Verschiebungen innerhalb eines angemessenen Rahmens bleiben vorbehalten.
4. Pflegefachliche Verantwortung und Mitwirkungspflichten
4.1
Der Pflegedienst erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Pflegewissenschaft und -praxis sowie nach den gesetzlichen Qualitätsvorgaben.
4.2
Der Patient verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Pflege erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen (z. B. ärztliche Diagnosen, Medikation, Allergien, besondere Risiken, Infektionskrankheiten, Sturzrisiko).
4.3
Der Patient bzw. sein Vertreter sorgt dafür, dass:
der Pflegekraft Zugang zur Wohnung gewährt wird (z. B. durch Anwesenheit, Schlüsselregelung),
notwendige Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett etc.) zur Verfügung stehen,
die häusliche Umgebung die Durchführung der Pflege ermöglicht (z. B. ausreichende Beleuchtung, sichere Wege).
4.4
Änderungen des Gesundheitszustandes, Krankenhausaufenthalte, Wechsel der Pflegekasse, des Pflegegrades oder anderer relevanter Umstände sind dem Pflegedienst unverzüglich mitzuteilen.
5. Einsatzzeiten, Personal, Vertretung
5.1
Der Pflegedienst plant seine Einsätze eigenverantwortlich unter Berücksichtigung pflegerischer Notwendigkeiten, gesetzlicher Vorgaben und wirtschaftlicher Zumutbarkeit.
5.2
Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Pflegekraft. Ein Wechsel des eingesetzten Personals ist jederzeit möglich.
5.3
Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Notfälle bei anderen Patienten, extreme Witterungsverhältnisse, Verkehrsstörungen) berechtigen den Patienten nicht zu Schadensersatzansprüchen.
6. Schlüsselregelung und Zugang zur Wohnung
6.1
Soweit erforderlich, kann zur Sicherstellung der Versorgung eine Schlüsselübergabe an den Pflegedienst vereinbart werden. Dies geschieht auf Grundlage einer gesonderten Schlüsselvereinbarung.
6.2
Der Pflegedienst verpflichtet sich, Schlüssel ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen zu nutzen und sicher aufzubewahren.
6.3
Bei Beendigung des Pflegevertrages werden überlassene Schlüssel unverzüglich zurückgegeben.
7. Abrechnung mit Kostenträgern und Eigenanteile
7.1
Soweit Ansprüche des Patienten gegen Pflegekassen, Krankenkassen oder andere Kostenträger bestehen, ist der Pflegedienst berechtigt, die Vergütung unmittelbar mit diesen abzurechnen.
7.2
Reichen die Leistungen der Kostenträger (Pflegegrad-Leistungen, Sachleistungen, Budgetgrenzen etc.) nicht aus, um den vollen Leistungsumfang abzudecken, hat der Patient die Differenz als Eigenanteil zu tragen.
7.3
Privat- und Zusatzleistungen, die nicht von Kostenträgern übernommen werden, werden unmittelbar mit dem Patienten oder einem vereinbarten Zahlungspflichtigen abgerechnet.
7.4
Der Patient ermächtigt den Pflegedienst, notwendige Anträge, Nachweise und Abrechnungen gegenüber den Kostenträgern im Namen des Patienten zu führen, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.
8. Privatabrechnung, Zahlungsbedingungen und Verzug
8.1
Rechnungen über Eigenanteile sowie Privatleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2
Bei Zahlungsverzug ist der Pflegedienst berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu berechnen.
8.3
Bleibt der Patient trotz Mahnung und Fristsetzung mit Zahlungen in Verzug, ist der Pflegedienst nach pflegefachlicher Abwägung und unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit des Patienten berechtigt, den Pflegevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
8.4
Aufrechnungen gegen Forderungen des Pflegedienstes sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
9. Änderungen von Vergütung und Leistungen
9.1
Die Vergütungssätze können sich aufgrund neuer Vergütungsvereinbarungen mit Kostenträgern, gesetzlicher Änderungen oder Anpassungen der Leistungsstruktur ändern.
9.2
Der Pflegedienst informiert den Patienten über Änderungen der Vergütung. Soweit gesetzlich erforderlich, wird eine Änderung des Pflegevertrages vorgenommen.
9.3
Erhöht sich die Vergütung im Rahmen gesetzlicher oder vertraglicher Anpassungsmechanismen, bleibt der Pflegevertrag im Übrigen bestehen.
10. Umgang mit Medikamenten und ärztlichen Verordnungen
10.1
Leistungen der Behandlungspflege werden ausschließlich auf Grundlage ärztlicher Verordnungen erbracht.
10.2
Der Patient ist verpflichtet, dem Pflegedienst gültige Verordnungen rechtzeitig vorzulegen und über Änderungen zu informieren.
10.3
Die Verantwortung für die Verordnung (Art, Dosierung, Wechselwirkungen) liegt beim behandelnden Arzt. Der Pflegedienst führt die ärztlichen Anordnungen nach pflegefachlichem Standard aus.
10.4
Medikamente werden nur nach schriftlich dokumentierter Anweisung gestellt, verabreicht oder kontrolliert.
11. Haftung
11.1
Der Pflegedienst haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Pflegedienstes auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.3
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11.4
Der Pflegedienst unterhält eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
11.5
Schadensfälle sind dem Pflegedienst unverzüglich anzuzeigen, um eine rasche Klärung zu ermöglichen.
12. Datenschutz, Schweigepflicht und Dokumentation
12.1
Der Pflegedienst und seine Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
12.2
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten, erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG, TDDDG) und der gesondert veröffentlichten Datenschutzerklärung.
12.3
Es werden nur solche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet, die zur Durchführung der Pflege, zur Abrechnung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
12.4
Der Patient erklärt im Pflegevertrag in der Regel gesondert seine Einwilligung zur Übermittlung von Daten an Ärzte, Krankenhäuser, Pflege- und Krankenkassen, Apotheken sowie sonstige an der Versorgung beteiligte Stellen, soweit dies für die Versorgung erforderlich ist.
12.5
Der Pflegedienst führt eine fachgerechte Pflegedokumentation. Diese verbleibt grundsätzlich beim Pflegedienst; Einsichtnahmerechte des Patienten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Qualitätsmanagement und Prüfungen
13.1
Der Pflegedienst unterliegt den Qualitätsprüfungen der zuständigen Prüfinstitutionen (z. B. Medizinischer Dienst, Pflegekassen).
13.2
Im Rahmen solcher Prüfungen kann es erforderlich sein, Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren. Soweit hierfür eine Einwilligung des Patienten erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
14. Kündigung und Beendigung des Pflegevertrages
14.1 Ordentliche Kündigung
Der Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung der im Vertrag geregelten Frist (in der Regel 14 Tage) ordentlich gekündigt werden.
14.2 Außerordentliche Kündigung durch den Pflegedienst
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn:
der Patient wiederholt und trotz Abmahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
der Pflegedienst oder dessen Mitarbeitende gefährdet oder erheblich beleidigt werden,
die häusliche Umgebung die sichere Durchführung der Pflege dauerhaft nicht mehr zulässt,
eine Fortsetzung des Vertrages aus pflegefachlichen, gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen unzumutbar ist,
erheblicher Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung vorliegt.
14.3 Beendigung durch Tod des Patienten
Mit dem Tod des Patienten endet der Pflegevertrag automatisch. Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen bleiben bestehen.
14.4
Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail).
15. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Situationen
15.1
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, extreme Personalausfälle, großflächige Strom-/Infrastrukturausfälle) können die Leistungserbringung ganz oder teilweise unmöglich machen oder einschränken.
15.2
In solchen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, Leistungen zu kürzen, zu verschieben oder vorübergehend auszusetzen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen insoweit nicht, soweit dem Pflegedienst kein Verschulden zur Last fällt.
15.3
Der Pflegedienst bemüht sich in diesen Fällen, die Versorgung nach Kräften sicherzustellen und ggf. Notmaßnahmen mit Angehörigen, Betreuern oder anderen Diensten zu koordinieren.
16. Informationspflichten des Patienten
16.1
Der Patient bzw. sein Vertreter verpflichtet sich, den Pflegedienst unverzüglich zu informieren bei:
Krankenhausaufenthalten oder Reha,
Umzug oder Adressänderung,
Wechsel der Pflege- oder Krankenkasse,
Änderung des Pflegegrades,
Bestellung oder Wechsel eines Betreuers, Bevollmächtigten oder zahlungspflichtigen Dritten.
16.2
Entstehende Nachteile durch unterlassene oder verspätete Mitteilungen gehen zu Lasten des Patienten.
17. Zusammenarbeit mit Angehörigen und Dritten
17.1
Der Pflegedienst arbeitet auf Wunsch und in Abstimmung mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Bevollmächtigten sowie anderen an der Versorgung beteiligten Diensten zusammen.
17.2
Absprachen mit Dritten, die die Pflege oder Sicherheit des Patienten betreffen, werden in der Pflegedokumentation angemessen vermerkt.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
18.2 Anwendbares Recht
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
18.3 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Pflegedienstes (Remscheid).
18.4 Sprachfassung
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Pflegedienst Maria
Inhaber: Osman Yilmaz
Edelhoffstraße 30
42857 Remscheid
Telefon: 02191 5990622
E-Mail: info@pflegedienstmaria.de
Wenn du möchtest, kann ich dir im nächsten Schritt noch:
eine passende Widerrufsbelehrung (für eventuell online abgeschlossene Dienstleistungsverträge),
eine Schlüsselvereinbarung als separates Dokument
sowie ein kurzes, laienverständliches „Patienten-Infoblatt“ zu AGB & Datenschutz erstellen, das du bei Neuaufnahmen mitgeben kannst.
